Wie der NDR auf seinen Seiten am 29.10.2021 berichtet, ist “Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 erging einstimmig und war ein Paukenschlag.”

Konkret geht es um das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Wie das Bundesverfassungsgericht ausführt, schliesst das auch die Freiheit ein, sich hierbei Hilfe bei Dritten zu suchen, soweit sie angeboten wird und diese in Anspruch zu nehmen.

Natürlich ist mit diesem Urteil keineswegs die Diskussion um die Sterbehilfe abgeflaut. Sachlich stattfindende Diskussionen sind immer gut, wie ich finde.
Kommen wir zurück zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ganz konkret lautet es dort:

“Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“

Konkret bedeutet dieses also, ich habe es als Gesellschaft zu akzeptieren, wenn sich jemand suizidieren möchte. Wenn er dafür angebotene Hilfe in Anspruch nimmt, so steht ihm dieses frei.
Man kann lebhaft darüber diskutieren, was ein “seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz” bedeutet. Der Jugendliche, der gerade von seiner ersten großen Liebe verlassen wurde wird seine Lebensqualität und die Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ganz sicher anders bewerten als jemand, der gerade den Jackpot im Lotto geknackt hat. Schon alleine aus diesem Grund ist lebhafte Diskussion über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angebracht. Wiederum anders verhält es sich, wenn jemand ein schweres Tumorleiden hat und absehbar in ein paar Wochen sterben wird, wobei er jetzt schon große und für ihn unerträgliche Schmerzen hat.

Egal wie jemand dem Suizid und insbesondere der assistierten Sterbehilfe gegenübersteht. Sie hat auf jeden Fall unabhängig von der Person zu erfolgen, wenn sie denn angeboten wird.
Schon in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetz heisst es:

“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Wichtig ist also, dass niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt werden darf.
Nun haben Sie also ein verbrieftes Recht auf Suizid, der auch assistiert erfolgen darf. ABER nur, wenn Sie nicht Mitglied der AfD sind, wie heute Reitschuster in einem seiner Nachrichten berichtet.

 


Quelle: Reitschuster

 

Nochmal: Man kann zur Sterbehilfe stehen wie man möchte. Es gibt gute Argumente sowohl dagegen als auch dafür.
Wenn aber nunmehr die Möglichkeit des assistierten Sterbens für Menschen, entsprechend ihres Verständnisses von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz von parteipolitischen Zugehörigkeiten abhängt, hat das nichts mehr mit Respekt von Staat und Gesellschaft gegenüber genau dieser Entscheidung zu tun, sondern verkommt zur Farce. Damit wird die Tür aufgestossen, nur noch politisch genehmen Personen den sanften Tod, gleich in welcher Situation zu sichern.

Ich bin kein Jurist und habe daher möglicherweise die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und das Grundgesetz falsch verstanden. Das aber was hier gerade abläuft, ist mir schon alleine vom moralischen Standpunkt absolut zuwider.